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Conditions of Use
FÜR DEN ONLINE-SHOP extrem-outdoor, extrem-rhoen (Stand: 02.08.2010)
Querenteichstr. 1
97653 Bischofsheim/Rhön
Fax: 09772 – 93 000 45
E-Mail: info@extrem-outdoor.de
Web: www.extrem-outdoor.de
a)Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vertrags-bedingungen zwischen der Firma extrem-rhön, Inh. Günter Herbert (Verkäufer) und dem Kunden (Verbraucher i.S.d. § 13 BGB und Unternehmer i.S.d. § 14 BGB) des Online-Shops : extrem-outdoor und extrem-rhoen soweit nicht einzelne Bestimmungen ausdrücklich nur für Verbraucher oder Unternehmer gelten.
b)Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden in der zum Zeitpunkt des Vertrags-schlusses gültigen Fassung für alle Warenlieferungsverträge Anwendung, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande gekommen sind. Abweichende AGB des Kunden gelten nur, wenn ihre Anwendung ausdrücklich vereinbart wurde.
c)Die Vertragssprache ist deutsch. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
a)Angaben auf unserer Website stellen unverbindliche Angebote zur Abgabe einer Bestellung dar .
b)Irrtum und Druckfehler sind vorbehalten.
c)Der Kaufvertrag kommt nach dem verbindlichen Bestelleingang durch den Kunden erst durch eine Auftragsbestätigung-Email durch den Verkäufer zustande.
d)Zur Abgabe Ihrer verbindlichen Bestellung und zur Korrektur von Eingabefehlern vor Bestellung sind folgende technische Schritte erforderlich, Artikel in den Warenkorb legen...bevor Sie den Button ‚Bestellung abschließen’ drücken sehen Sie eine komplette Bestellübersicht und haben die Möglichkeit einzelne Artikel zu löschen oder sonstige Berichtigungen (z.B. in der Rechnungs- oder Lieferanschrift) vorzunehmen. ... Erst mit dem Drücken des Buttons ‚Bestellung abschließen’ ist der Bestellvorgang abgeschlossen. .
e)Die Daten Ihrer Bestellung und der Vertragstext werden von uns nicht in einer für Sie nachträglich noch zugreifbaren Form gespeichert. Sollten Sie Ihre Bestelldaten dokumentieren wollen, empfehlen wir Ihnen, diese vor Abgabe der verbindlichen Bestellung zu kopieren, auszudrucken oder sonst wie zu speichern.
c) Der Verkäufer übernimmt kein Beschaffungsrisiko und behält sich vor, im Fall fehlender oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, dass der Verkäufer dies nicht zu vertreten hat und er insbesondere zur Erfüllung der Verbindlichkeit aus dem Vertrag zuvor ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat. Der Verkäufer wird den Kunden unverzüglich über fehlende oder verspätete Selbstbelieferung informieren und ggf. das Rücktrittsrecht ausüben. Im Fall des Rücktritts sind bereits empfangene Leistungen unverzüglich zurückzugewähren.
RÜCKGABEBELHRUNG
Rückgaberecht
Sie können die erhaltene Ware ohne Angaben von Gründen innerhalb von 14 Tagen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (z.B. als Brief, Fax oder e-mail), jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei wiederkehrenden Leistungen gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gem. Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern) können sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die recht¬zeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlan-gens. In jedem Falle erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:
extrem-rhön, Ihn. Günter Herbert
Querenteichstr. 1
97653 Bischofsheim/Rhön
Fax: 09772 9300045
E-Mail: info@extrem-outdoor.de
Web: www.extrem-outdoor.de
Rückgabefolgen
Ende der Rückgabebelehrung
Das Rückgaberecht gilt nicht, wenn Sie bei Abschluss des Vertrages in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
a) Um Ihnen die Rücksendung zu erleichtern, haben wir einen Rückgabeschein beigelegt, den Sie für eine Rücksendung verwenden können. Wir bitten Sie, etwaige Rücksendungen ausreichend zu frankieren und versichert (z.B. als Postpaket) an uns zurückzusenden. Die Verwendung des der Versand über die von uns angeregte Versandart ist freiwillig und alternativ jede andere Versandart möglich.
7. Gewährleistung, Kundendienst, Bildschirmdarstellung
b)Für Verbraucher verjähren beim Kauf von gebrauchten Sachen die Mängel¬ansprüche, außer die in § 309 Nr. 7 a und b BGB aufgeführten Schadenersatz¬ansprüche, nach einem Jahr.
c)Ausgenommen von der Fristverkürzung der Gewährleistungsansprüche sind jeweils die in § 309 Nr. 7 a und b BGB aufgeführten Schadenersatzansprüche.
d)Daneben eventuell bestehende Herstellergarantien richten sich nach den vom Hersteller jeweils genannten und in der Produktbeschreibung abgedruckten Garantiebedingungen . Daraus resultierende Ansprüche sind gegenüber dem Hersteller geltend zu machen. Gesetzliche Verbraucherrechte aus Gewährleistung werden durch Garantiezusagen nicht eingeschränkt.
e)Unser Kundendienst steht Ihnen unter: 09772 93 24 99 oder per E-Mail: info@extrem-outdoor.de zur Verfügung.
f)Die zur Beschreibung der Produkte verwendeten Fotos sind Beispielfotos, welche der Veranschaulichung dienen. Es wird darauf hingewiesen, dass je nach Bildschirm-qualität und gewählter Bildschirmdarstellung Farben und Größen unterschiedlich dargestellt werden. Maßgeblich ist die jeweilige Artikelbeschreibung.
8. Preise
Alle Preise sind in Euro (€) angegeben und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Preise gelten ausschließlich für Bestellungen im Online-Shop. Zu den Produktpreisen kommen die jeweiligen Verpackungs-/Versandkosten gem. Artikelbeschreibung/ Ziffer 9 a) und bei Nachnahme die Nachnahmegebühr (vgl. Ziffer 9 b) hinzu.
9. Versandkosten
a) Der Versand erfolgt grundsätzlich nur in die, unter dem Punkt „Verpackung und Versand“, genannten Länder. Es gelten die jeweils genannten Verpackungs-/ Versandkosten, welche wir Ihnen hier noch einmal zusammengestellt haben:
Preis (inkl. MwSt.)
Nachnahme
Standardversand, national
6,90 €
DHL Versandart
Paket versichert, national
6,90 €
Die verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Firma Extrem Outdoor, Inh. Günther Herbert des. Der Kunde ist bis zum Erwerb des Eigentums nicht berechtigt, rechtsgeschäftlich über die Ware zu verfügen. Er verpflichtet sich, den Verkäufer umgehend in Kenntnis zu setzten, wenn Dritte Rechte an der Ware geltend machen.
11. Gerichtsstandsvereinbarung
a)Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichts-stand unser Geschäftssitz 97653 Bischofsheim, Querenteichstraße 1 für alle Ansprüche, die sich aus oder auf Grund dieses Vertrages ergeben, vereinbart.
b)Ziffer 11 a) gilt auch gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach außerhalb von Deutschland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
12. Datenschutz
a)Wir erheben, verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich in dem für die Ausführung der Verträge erforderlichen und gesetzlich zulässigen Umfang. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte oder eine Nutzung zu anderen Zwecken erfolgt nicht, es sei denn, Sie haben eingewilligt oder wir sind hierzu gesetzlich verpflichtet.
c)Nur mit Ihrer vorherigen Einwilligung nutzen wir Ihre personenbezogenen Daten für Marketingmaßnahmen, d.h. für die Versendung von Kundeninformationen, Newsletter und Werbung aus unserem Haus.
d)Sie können der Verarbeitung und Nutzung der mit Ihrer Einwilligung bei uns für Zwecken gem. b) gespeicherten Daten jederzeit widersprechen, durch Erklärung gegenüber extrem-rhoen, extrem-outdoor Querenteichstraße 1, 97653 Bischofsheim Wir werden die Daten dann nicht weiter nutzen und löschen.
13. Umweltschutz / Batterien und Akkus
Verbrauchte Batterien und Akkus können unentgeltlich bei den öffentlichen Sammelstellen der Gemeinde, in unseren Verkaufstellen und überall dort abgegeben werden, wo Batterien und Akkus der betreffenden Art verkauft werden. Sie können die von uns gelieferten Batterien und Akkus auch nach Gebrauch kostenlos an folgende Adresse extrem-rhoen, extrem-outdoor Querenteichstraße 1, 97653 Bischofsheim zurücksenden.
Als Dienstanbieter sind wir für die „eigenen Inhalte“ unseres Shops verantwortlich. Bei Verlinkungen auf „fremde Inhalte“ (Internetseiten anderer Anbieter) handelt es sich um dynamische Verweisungen. Wir haben bei jeder erstmaligen Verknüpfungen die Inhalte solcher Seiten daraufhin überprüft, ob durch sie eine mögliche zivil- oder strafrechtliche Verantwortlichkeit ausgelöst wird. Eine lückenlose Überwachung der verlinkten Inhalte ist nicht möglich. Wenn aber festgestellt wird oder dafür Anhaltspunkte vorliegen, dass ein verlinktes Angebot eine zivil- oder strafrechtliche Verantwortung auslöst, wird die Verlinkung auf eine solche Seite sofort aufgehoben.
Veranstaltungsprogramm ganz oder teilweise auszuschließen. Soweit der Veranstalter dadurch Aufwendungen erspart, werden diese den Teilnehmern erstattet. 3. Jeder Teilnehmer ist für die Einhaltung der zu beachtenden Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. 4. Bis zum Reisebeginn kann der Teilnehmer vom Veranstalter verlangen, dass an seiner Stelle ein Dritter teilnimmt, wenn dieser die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt. Der Teilnehmer bleibt jedoch Vertragspartner und haftet neben dem Dritten dem Veranstalter gegenüber für alle anfallenden Kosten als Gesamtschuldner.
1. Die ausgeschriebenen Preise verstehen sich pro Person und beinhalten die jeweils im Programm angegebenen Leistungen. 2. Halbpension beinhaltet Abendessen, Übernachtung und Frühstück. 3. Einzelzimmer werden - soweit möglich - gegen Aufpreis zur Verfügung gestellt. Allein- reisende Teilnehmer werden mit anderen Reiseteilnehmern untergebracht. 4. Sonderprogramme außerhalb der angegebenen Routen gehen zu Lasten des Teilnehmern. 5. Mit Erhalt der schriftlichen Anmeldebestätigung im Sinne von § 651 h Abs. 3 BGB werden bei a) Schneeschuhtouren, Moutainbiketouren 50 %, b) Trekking-, Skitouren- und Fernreisen sowie Expeditionen 50 % des vereinbarten Reisepreises zur Zahlung fällig. 7. Der jeweilige Restbetrag ist spätestens 5 Tage vor Reisebeginn zur Zahlung fällig. Gerät der Teilnehmer mit der Anzahlung oder mit der Restzahlung in Verzug, ist die Veranstalter nach fruchtloser Ablehnungsandrohung berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und Schadenersatz in der Höhe der vereinbarten Rücktrittskosten zu verlangen.
möglich, wenn witterungsbedingte Umstände wie beispielsweise Lawinengefahr die Durchführung gefährden. Auch insoweit beschränkt sich der Anspruch des Teilnehmers auf Rückerstattung seiner Zahlung.
Dem Teilnehmern steht das Recht zu, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
Der Teilnehmer ist jedoch zur Zahlung des Reisepreises in nachfolgendem Umfang verpflichtet, wobei es ihm freisteht nachzuweisen, dass dem Veranstalter ein entsprechender Schaden gar nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. 1. Veranstaltungen in der Rhön und Franken a) Bis 35 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 10 % b) Bis 25 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 30 % c) Bis 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 50 % d) Bis 5 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 80 % f) anschließend: 90 % 2. Veranstaltungen im Alpenraum, Skitouren-, Skireisen a) Bis 45 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 10 % b) Bis 35 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 30 % c) Bis 20 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 50 % d) Bis 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 70 % e) Bis 5 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 80 % f) anschließend: 90 %
Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, aus Sicherheitsgründen, wegen ungünstiger Witterungs- und Schneeverhältnisse oder bei Ausfall eines Veranstaltungsleiters ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen werden Preis/ggf. Vorauszahlungen vollständig erstattet. Bei Ausfall eines Veranstaltungsleiters kann Veranstalter einen Ersatzleiter einsetzen. Der Wechsel des Veranstaltungsleiters oder eine zur Durchführung der Veranstaltung notwendig gewordene Zieländerung bei Kursen berechtigen nicht zum Rücktritt bzw. zu Erstattungsansprüchen von Preis/ggf. Vorauszahlungen.
Bei Abbruch der Veranstaltung aus Sicherheitsgründen oder aus anderem besonderen Anlass besteht kein Anspruch auf Erstattung des Preises/ggf. Vorauszahlungen. Eine mangelhafte Erfüllung des Angebots kann daraus nicht abgeleitet werden.
Bei vorzeitiger Abreise, Erkrankung oder Unfall während der Veranstaltung, verspäteter Anreise oder bei Ausschluss durch den Veranstaltungsleiter nach Veranstaltungsbeginn besteht kein Anspruch auf Erstattung des Preises/ggf. Vorauszahlungen. Der Veranstaltungsleiter kann Sie aufgrund der Erfahrungen bei der Testtour von der weiteren Teilnahme ausschließen. In diesem Fall wird der auf die Testtour entfallende Preis einbehalten und nur der Differenzbetrag erstattet. Wer nicht an der Testtour teilnimmt, kann vom Veranstaltungsleiter von der eigentlichen Veranstaltung ausgeschlossen werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Preises/ggf. Vorauszahlungen.
Veranstaltungen im Gebirge sind nie ohne Risiko (siehe Punkt 12 „Erhöhtes Risiko im Gebirge"). Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Jeder Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen jeglicher Art wegen leichter Fahrlässigkeit gegen den Veranstalter, den Veranstaltungsleiter oder deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, soweit nicht durch bestehende Haftpflichtversicherung der Schaden abgedeckt ist. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit der Veranstalter oder dem Veranstaltungsleiter die Verletzung einer wesentlichen, sich aus der Natur des Vertrages ergebenden Pflicht (Kardinalpflicht) vorgeworfen werden kann oder wenn ein Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder des Veranstaltungsleiters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters oder des Veranstaltungsleiters beruht.
Bei sämtlichen Veranstaltungen ist zu beachten, dass gerade im Berg- und Klettersport ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko besteht, z.B. Absturzgefahr, Lawinen, Steinschlag, Spaltensturz, Höhenkrankheit, Kälteschäden etc. Dieses Risiko kann auch durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung durch den eingesetzten Veranstaltungsleiter nicht vollkommen reduziert und ausgeschlossen werden. Die Veranstaltungsleiter sind in der Regel für einzelne alpine Betätigungsvarianten ausgebildete Fachübungsleiter bzw. Instruktoren, nicht staatlich geprüfte Berg- und Skiführer. Das alpine Restrisiko muss der Teilnehmer selbst tragen. Auch ist zu beachten, dass im Gebirge, vor allem in abgelegenen Regionen, auf Grund technischer oder logistischer Schwierigkeiten nur in sehr eingeschränktem Umfang Rettungs- und/oder medizinische Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können, so dass auch kleinere Verletzungen oder Zwischenfälle schwerwiegende Folgen haben können. Hier wird von jedem Teilnehmer ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit, eine angemessene eigene Veranstaltungsvorbereitung, aber auch ein erhöhtes Maß an Risikobereitschaft vorausgesetzt. Es wird dem Teilnehmer deshalb dringend empfohlen, sich intensiv (z. B. durch Studium der einschlägigen alpinen Fachliteratur) mit den Anforderungen und Risiken auseinanderzusetzen, die mit der von ihm gebuchten Veranstaltung verbunden sein können.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zum machen. Nach Ablauf der Frist kann der Teilnehmer Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Ansprüche des Teilnehmers nach den §§ 651 c – 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährungsfrist von einem Jahr beginnt mit dem Ablauf des Tages, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Die Abtretung von Ansprüchen des Teilnehmers gegen den Veranstalter an Dritte, auch Ehegatten und Verwandte, ist ausgeschlossen.
§ 14 Schlussbestimmungen und Gerichtsstand
1. Mehrere Teilnehmer haften als Gesamtschuldner. Sie erteilen sich wechselseitig Vollmacht zur Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen im Rahmen des mit dem Veranstalter bestehenden Vertragsverhältnisses. 2. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung oder einen Verzicht auf die Anwendung dieser Schriftformbestimmung. 3. Für das Vertragsverhältnis gilt unter Ausschluss des CISG ausschließlich deutsches Recht. 4. Der Teilnehmer kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. 5. Für Klagen des Veranstalters gegen den Teilnehmern ist der Wohnsitz des Teilnehmern maßgebend. Für Klagen gegen Teilnehmer bzw. Vertragspartner eines Reisevertrags, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters vereinbart. 6. Im Fall der Unwirksamkeit einzelner Regelungen in diesem Vertrag bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, in diesem Fall eine wirksame Regelung zu treffen, die dem
Vertragszweck und dem wirtschaftlich angestrebten Ergebnis am nächsten kommt.