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Conditions of Use

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UND GESETZLICHE HINWEISE
FÜR DEN ONLINE-SHOP extrem-outdoor, extrem-rhoen (Stand: 02.08.2010)
 
1. Anbieterkennzeichnung:
 
extrem-rhön, Ihn. Günter Herbert
 Querenteichstr. 1
97653 Bischofsheim/Rhön
 
Tel.: 09772 – 93 24 99
Fax: 09772 – 93 000 45

E-Mail: info@extrem-outdoor.de
Web: www.extrem-outdoor.de

 
UstId.:  DE253321268
 
2. Vertragsgrundlage

a)Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vertrags-bedingungen zwischen der Firma extrem-rhön, Inh. Günter Herbert (Verkäufer) und dem Kunden (Verbraucher i.S.d. § 13 BGB und Unternehmer i.S.d. § 14 BGB) des Online-Shops : extrem-outdoor und extrem-rhoen soweit nicht einzelne Bestimmungen ausdrücklich nur für Verbraucher oder Unternehmer gelten.
b)Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden in der zum Zeitpunkt des Vertrags-schlusses gültigen Fassung für alle Warenlieferungsverträge Anwendung, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande gekommen sind. Abweichende AGB des Kunden gelten nur, wenn ihre Anwendung ausdrücklich vereinbart wurde.
c)Die Vertragssprache ist deutsch. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
 
3. Angebot, Zustandekommen und Speicherung des Vertrages

a)Angaben auf unserer Website stellen unverbindliche Angebote zur Abgabe einer Bestellung dar .
b)Irrtum und Druckfehler sind vorbehalten.
c)Der Kaufvertrag kommt nach dem verbindlichen Bestelleingang durch den Kunden erst durch eine Auftragsbestätigung-Email durch den Verkäufer zustande.
d)Zur Abgabe Ihrer verbindlichen Bestellung und zur Korrektur von Eingabefehlern vor Bestellung sind folgende technische Schritte erforderlich, Artikel in den Warenkorb legen...bevor Sie den Button ‚Bestellung abschließen’ drücken sehen Sie eine komplette Bestellübersicht  und haben die Möglichkeit einzelne Artikel zu löschen oder sonstige Berichtigungen (z.B. in der Rechnungs- oder Lieferanschrift) vorzunehmen. ... Erst mit dem Drücken des Buttons ‚Bestellung abschließen’ ist der Bestellvorgang abgeschlossen. .
e)Die Daten Ihrer Bestellung und der Vertragstext werden von uns nicht in einer für Sie nachträglich noch zugreifbaren Form gespeichert. Sollten Sie Ihre Bestelldaten dokumentieren wollen, empfehlen wir Ihnen, diese vor Abgabe der verbindlichen Bestellung zu kopieren, auszudrucken oder sonst wie zu speichern.
 
4. Bezahlung, Auslieferung
 
a) Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung einer bestellten Ware ausschließlich gegen Vorkasse, PayPal oder gegen Nachnahme. b) Die Auslieferung erfolgt spätestens 10 Werktage nach Zahlungseingang , soweit in der Artikelbeschreibung nicht ausdrücklich eine hiervon abweichende Lieferzeit genannt ist oder ausdrücklich eine andere Lieferzeit vereinbart worden ist. Bei Vorkasse ist die Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Vertragsschluss zu leisten

c) Der Verkäufer übernimmt kein Beschaffungsrisiko und behält sich vor, im Fall fehlender oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, dass der Verkäufer dies nicht zu vertreten hat und er insbesondere zur Erfüllung der Verbindlichkeit aus dem Vertrag zuvor ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat. Der Verkäufer wird den Kunden unverzüglich über fehlende oder verspätete Selbstbelieferung informieren und ggf. das Rücktrittsrecht ausüben. Im Fall des Rücktritts sind bereits empfangene Leistungen unverzüglich zurückzugewähren.
 
 

RÜCKGABEBELHRUNG
 
Rückgaberecht
 
Sie können die erhaltene Ware ohne Angaben von Gründen innerhalb von 14 Tagen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (z.B. als Brief, Fax oder e-mail), jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei wiederkehrenden Leistungen gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gem. Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern) können sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die recht¬zeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlan-gens. In jedem Falle erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:
 
 extrem-rhön, Ihn. Günter Herbert
 Querenteichstr. 1
 97653 Bischofsheim/Rhön
 Fax: 09772 9300045
 E-Mail: info@extrem-outdoor.de
 Web: www.extrem-outdoor.de
 
Rückgabefolgen
 
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzu­gewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Sache und für Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile), die nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand herausgegeben werden können, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht.Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens, für uns mit deren Empfang.
Ende der Rückgabebelehrung
 
Das Rückgaberecht gilt nicht, wenn Sie bei Abschluss des Vertrages in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
 
 
6. Rücksendung 

a) Um Ihnen die Rücksendung zu erleichtern, haben wir einen Rückgabeschein beigelegt, den Sie für eine Rücksendung verwenden können. Wir bitten Sie, etwaige Rücksendungen ausreichend zu frankieren und versichert (z.B. als Postpaket) an uns zurückzusenden. Die Verwendung des  der Versand über die von uns angeregte Versandart ist freiwillig und alternativ jede andere Versandart möglich.
 

 7. Gewährleistung, Kundendienst, Bildschirmdarstellung
 
a)Bei Vorliegen eines Sachmangels gelten die gesetzlichen Mängelansprüche, soweit nicht in b) und c) abweichendes geregelt ist. 
b)Für Verbraucher verjähren beim Kauf von gebrauchten Sachen die Mängel¬ansprüche, außer die in § 309 Nr. 7 a und b BGB aufgeführten Schadenersatz¬ansprüche, nach einem Jahr.
Für Unternehmer verjähren Mängelansprüche für Neuwaren nach einem Jahr, für gebrauchte Sachen ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
c)Ausgenommen von der Fristverkürzung der Gewährleistungsansprüche sind jeweils die in § 309 Nr. 7 a und b BGB aufgeführten Schadenersatzansprüche.
d)Daneben eventuell bestehende Herstellergarantien richten sich nach den vom Hersteller jeweils genannten und in der Produktbeschreibung abgedruckten Garantiebedingungen . Daraus resultierende Ansprüche sind gegenüber dem Hersteller geltend zu machen. Gesetzliche Verbraucherrechte aus Gewährleistung werden durch Garantiezusagen nicht eingeschränkt.
e)Unser Kundendienst steht Ihnen unter: 09772 93 24 99 oder per E-Mail: info@extrem-outdoor.de zur Verfügung.
f)Die zur Beschreibung der Produkte verwendeten Fotos sind Beispielfotos, welche der Veranschaulichung dienen. Es wird darauf hingewiesen, dass je nach Bildschirm-qualität und gewählter Bildschirmdarstellung Farben und Größen unterschiedlich dargestellt werden. Maßgeblich ist die jeweilige Artikelbeschreibung.

8. Preise

Alle Preise sind in Euro (€) angegeben und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Preise gelten ausschließlich für Bestellungen im Online-Shop. Zu den Produktpreisen kommen die jeweiligen Verpackungs-/Versandkosten gem. Artikelbeschreibung/ Ziffer 9 a) und bei Nachnahme die Nachnahmegebühr (vgl. Ziffer 9 b) hinzu.
 
9. Versandkosten

a) Der Versand erfolgt grundsätzlich nur in die, unter dem Punkt „Verpackung und Versand“, genannten Länder. Es gelten die jeweils genannten Verpackungs-/ Versandkosten, welche wir Ihnen hier noch einmal zusammengestellt haben:
 
DPD Versandart
Preis (inkl. MwSt.)

Nachnahme 
10,00 €

Standardversand, national
6,90 €

DHL Versandart 
Preis (inkl. MwSt.)

 Paket versichert, national 
 6,90 €

 
10. Eigentumsvorbehalt

Die verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Firma Extrem Outdoor, Inh. Günther Herbert des. Der Kunde ist bis zum Erwerb des Eigentums nicht berechtigt, rechtsgeschäftlich über die Ware zu verfügen. Er verpflichtet sich, den Verkäufer umgehend in Kenntnis zu setzten, wenn Dritte Rechte an der Ware geltend machen.

11. Gerichtsstandsvereinbarung

a)Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichts-stand unser Geschäftssitz 97653 Bischofsheim, Querenteichstraße 1 für alle Ansprüche, die sich aus oder auf Grund dieses Vertrages ergeben, vereinbart.
b)Ziffer 11 a) gilt auch gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach außerhalb von Deutschland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

12. Datenschutz

a)Wir erheben, verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich in dem für die Ausführung der Verträge erforderlichen und gesetzlich zulässigen Umfang. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte oder eine Nutzung zu anderen Zwecken erfolgt nicht, es sei denn, Sie haben eingewilligt oder wir sind hierzu gesetzlich verpflichtet.
c)Nur mit Ihrer vorherigen Einwilligung nutzen wir Ihre personenbezogenen Daten für Marketingmaßnahmen, d.h. für die Versendung von Kundeninformationen, Newsletter und Werbung aus unserem Haus.
d)Sie können der Verarbeitung und Nutzung der mit Ihrer Einwilligung bei uns für Zwecken gem. b) gespeicherten Daten jederzeit widersprechen, durch Erklärung gegenüber extrem-rhoen, extrem-outdoor Querenteichstraße 1, 97653 Bischofsheim Wir werden die Daten dann nicht weiter nutzen und löschen.

13. Umweltschutz   / Batterien und Akkus

Verbrauchte Batterien und Akkus können unentgeltlich bei den öffentlichen Sammelstellen der Gemeinde, in unseren Verkaufstellen und überall dort abgegeben werden, wo Batterien und Akkus der betreffenden Art verkauft werden. Sie können die von uns gelieferten Batterien und Akkus auch nach Gebrauch kostenlos an folgende Adresse extrem-rhoen, extrem-outdoor Querenteichstraße 1, 97653 Bischofsheim zurücksenden.
 
14. Disclaimer
 
Als Dienstanbieter sind wir für die „eigenen Inhalte“ unseres Shops verantwortlich. Bei Verlinkungen auf „fremde Inhalte“ (Internetseiten anderer Anbieter) handelt es sich um dynamische Verweisungen. Wir haben bei jeder erstmaligen Verknüpfungen die Inhalte solcher Seiten daraufhin überprüft, ob durch sie eine mögliche zivil- oder strafrechtliche Verantwortlichkeit ausgelöst wird. Eine lückenlose Überwachung der verlinkten Inhalte ist nicht möglich. Wenn aber festgestellt wird oder dafür Anhaltspunkte vorliegen, dass ein verlinktes Angebot eine zivil- oder strafrechtliche Verantwortung auslöst, wird die Verlinkung auf eine solche Seite sofort aufgehoben.
 
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen EXTREM-OUTDOOR EVENTS
Reisebedingungen EXTREM-OUTDOOR ("Veranstalter")
WICHTIGER HINWEIS:
Alle Reisen wurden gewissenhaft und präzise vorbereitet und geplant. Der Veranstalter kann jedoch keine Garantie für einen subjektiv vorgestellten Reiseerfolg übernehmen, denn Gipfel können bei ungünstigen Witterungsbedingungen (Schneefall, Eis, Nebel, Regen, Lawinengefahr etc.) nur unter erschwerten Bedingungen oder auch gar nicht zu erreichen sein. Mit dem kurzfristigen Auftauchen solcher Witterungsverhältnisse muss im Gebirge zu jeder Tages- und Jahreszeit stets gerechnet werden.
 
§ 1 Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung, die auch auf elektronischem Weg vorgenommen werden kann, bietet der Teilnehmer dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt durch Annahme seitens des Veranstalters zu Stande, die in Form einer Reisebestätigung auch auf elektronischem Weg erfolgen kann.
 
§ 2 Widerrufsrecht des Teilnehmern
1. Der Teilnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Erfüllung der den Veranstalter treffenden Pflichten gemäß § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: EXTREM OUTDOOR, Querenteichstr. 1, 97653 Bischofsheim 2. Widerrufsfolgen Im Fall eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Teilnehmer dem Veranstalter die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er dem Veranstalter insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass der Teilnehmer die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Teilnehmer mit der Absendung seiner Widerrufserklärung, für den Veranstalter mit deren Empfang. Das dem Teilnehmern zustehende Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf seinen ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor er sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.
 
§ 3 Teilnahmevoraussetzungen und Ersatzbenennung
1. Teilnahmeberechtigt ist jeder Teilnehmer, der gesund, den in der jeweiligen Reisebeschreibung genannten Anforderungen gewachsen und entsprechend ausgerüstet ist. 2. Der Veranstalter bzw. der in seinem Namen Handelnde ist jedoch berechtigt, einen Teilnehmern, der diese Voraussetzungen nicht erfüllt, vom
Veranstaltungsprogramm ganz oder teilweise auszuschließen. Soweit der Veranstalter dadurch Aufwendungen erspart, werden diese den Teilnehmern erstattet. 3. Jeder Teilnehmer ist für die Einhaltung der zu beachtenden Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. 4. Bis zum Reisebeginn kann der Teilnehmer vom Veranstalter verlangen, dass an seiner Stelle ein Dritter teilnimmt, wenn dieser die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt. Der Teilnehmer bleibt jedoch Vertragspartner und haftet neben dem Dritten dem Veranstalter gegenüber für alle anfallenden Kosten als Gesamtschuldner.
 
§ 4 Leistungen, Vergütung und Zahlungsbedingungen

1. Die ausgeschriebenen Preise verstehen sich pro Person und beinhalten die jeweils im Programm angegebenen Leistungen. 2. Halbpension beinhaltet Abendessen, Übernachtung und Frühstück. 3. Einzelzimmer werden - soweit möglich - gegen Aufpreis zur Verfügung gestellt. Allein- reisende Teilnehmer werden mit anderen Reiseteilnehmern untergebracht. 4. Sonderprogramme außerhalb der angegebenen Routen gehen zu Lasten des Teilnehmern. 5. Mit Erhalt der schriftlichen Anmeldebestätigung im Sinne von § 651 h Abs. 3 BGB werden bei a) Schneeschuhtouren, Moutainbiketouren 50 %, b) Trekking-, Skitouren- und Fernreisen sowie Expeditionen 50 % des vereinbarten Reisepreises zur Zahlung fällig. 7. Der jeweilige Restbetrag ist spätestens 5 Tage vor Reisebeginn zur Zahlung fällig. Gerät der Teilnehmer mit der Anzahlung oder mit der Restzahlung in Verzug, ist die Veranstalter nach fruchtloser Ablehnungsandrohung berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und Schadenersatz in der Höhe der vereinbarten Rücktrittskosten zu verlangen.

§ 5 Mindestteilnehmerzahl und Rücktrittsrecht des Veranstalters
1. Zur Durchführung der angebotenen Reisen ist die Erreichung der jeweils angegebenen Mindestteilnehmerzahl erforderlich. 2. Wird die festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Teilnehmer Entschädigungsansprüche geltend machen kann. Die Rücktrittsfrist beträgt zehn Tage vor Reisebeginn. 3. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar werden, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, hat der Veranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. 4. Ein Rücktritt durch den Veranstalter ist ausnahmsweise bis zum Reisebeginn
möglich, wenn witterungsbedingte Umstände wie beispielsweise Lawinengefahr die Durchführung gefährden. Auch insoweit beschränkt sich der Anspruch des Teilnehmers auf Rückerstattung seiner Zahlung.
 
§ 6 Rücktrittsrecht des Teilnehmern

Dem Teilnehmern steht das Recht zu, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
Der Teilnehmer ist jedoch zur Zahlung des Reisepreises in nachfolgendem Umfang verpflichtet, wobei es ihm freisteht nachzuweisen, dass dem Veranstalter ein entsprechender Schaden gar nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. 1. Veranstaltungen in der Rhön und Franken a) Bis 35 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 10 % b) Bis 25 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 30 % c) Bis 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 50 % d) Bis 5 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 80 % f) anschließend: 90 % 2. Veranstaltungen im Alpenraum, Skitouren-, Skireisen a) Bis 45 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 10 % b) Bis 35 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 30 % c) Bis 20 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 50 % d) Bis 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 70 % e) Bis 5 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 80 % f) anschließend: 90 % 

 § 7 Haftung
1. Vertragliche Schadensersatzansprüche Die vertragliche Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmern weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Veranstalter herbeigeführt wird. Diese Beschränkung gilt auch, soweit der Veranstalter für einen dem Teilnehmern entstandenen Schaden, der kein Körperschaden ist, allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 2. Deliktische Schadensersatzansprüche Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Teilnehmern und Reise. 3. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. 4. Der Teilnehmer haftet für Verlust und Beschädigung der ihm vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Ausrüstungsgegenstände. Das gilt auch für das Auslösen von ABS-Rucksäcken, soweit dies versehentlich erfolgt.
 
§ 8 Absage durch den Veranstalter
Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, aus Sicherheitsgründen, wegen ungünstiger Witterungs- und Schneeverhältnisse oder bei Ausfall eines Veranstaltungsleiters ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen werden Preis/ggf. Vorauszahlungen vollständig erstattet. Bei Ausfall eines Veranstaltungsleiters kann Veranstalter einen Ersatzleiter einsetzen. Der Wechsel des Veranstaltungsleiters oder eine zur Durchführung der Veranstaltung notwendig gewordene Zieländerung bei Kursen berechtigen nicht zum Rücktritt bzw. zu Erstattungsansprüchen von Preis/ggf. Vorauszahlungen.
 
§ 9 Abbruch der Veranstaltung
Bei Abbruch der Veranstaltung aus Sicherheitsgründen oder aus anderem besonderen Anlass besteht kein Anspruch auf Erstattung des Preises/ggf. Vorauszahlungen. Eine mangelhafte Erfüllung des Angebots kann daraus nicht abgeleitet werden.
 
§ 10 Vorzeitige Abreise/Ausschluss
Bei vorzeitiger Abreise, Erkrankung oder Unfall während der Veranstaltung, verspäteter Anreise oder bei Ausschluss durch den Veranstaltungsleiter nach Veranstaltungsbeginn besteht kein Anspruch auf Erstattung des Preises/ggf. Vorauszahlungen. Der Veranstaltungsleiter kann Sie aufgrund der Erfahrungen bei der Testtour von der weiteren Teilnahme ausschließen. In diesem Fall wird der auf die Testtour entfallende Preis einbehalten und nur der Differenzbetrag erstattet. Wer nicht an der Testtour teilnimmt, kann vom Veranstaltungsleiter von der eigentlichen Veranstaltung ausgeschlossen werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Preises/ggf. Vorauszahlungen.
 
§ 11 Haftung und Versicherung
Veranstaltungen im Gebirge sind nie ohne Risiko (siehe Punkt 12 „Erhöhtes Risiko im Gebirge"). Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Jeder Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen jeglicher Art wegen leichter Fahrlässigkeit gegen den Veranstalter, den Veranstaltungsleiter oder deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, soweit nicht durch bestehende Haftpflichtversicherung der Schaden abgedeckt ist. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit der Veranstalter oder dem Veranstaltungsleiter die Verletzung einer wesentlichen, sich aus der Natur des Vertrages ergebenden Pflicht (Kardinalpflicht) vorgeworfen werden kann oder wenn ein Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder des Veranstaltungsleiters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters oder des Veranstaltungsleiters beruht.
 
§ 12 Erhöhtes Risiko im Gebirge
Bei sämtlichen Veranstaltungen ist zu beachten, dass gerade im Berg- und Klettersport ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko besteht, z.B. Absturzgefahr, Lawinen, Steinschlag, Spaltensturz, Höhenkrankheit, Kälteschäden etc. Dieses Risiko kann auch durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung durch den eingesetzten Veranstaltungsleiter nicht vollkommen reduziert und ausgeschlossen werden. Die Veranstaltungsleiter sind in der Regel für einzelne alpine Betätigungsvarianten ausgebildete Fachübungsleiter bzw. Instruktoren, nicht staatlich geprüfte Berg- und Skiführer. Das alpine Restrisiko muss der Teilnehmer selbst tragen. Auch ist zu beachten, dass im Gebirge, vor allem in abgelegenen Regionen, auf Grund technischer oder logistischer Schwierigkeiten nur in sehr eingeschränktem Umfang Rettungs- und/oder medizinische Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können, so dass auch kleinere Verletzungen oder Zwischenfälle schwerwiegende Folgen haben können. Hier wird von jedem Teilnehmer ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit, eine angemessene eigene Veranstaltungsvorbereitung, aber auch ein erhöhtes Maß an Risikobereitschaft vorausgesetzt. Es wird dem Teilnehmer deshalb dringend empfohlen, sich intensiv (z. B. durch Studium der einschlägigen alpinen Fachliteratur) mit den Anforderungen und Risiken auseinanderzusetzen, die mit der von ihm gebuchten Veranstaltung verbunden sein können.
 
§13. Ausschluss von Ansprüchen oder Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zum machen. Nach Ablauf der Frist kann der Teilnehmer Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Ansprüche des Teilnehmers nach den §§ 651 c – 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährungsfrist von einem Jahr beginnt mit dem Ablauf des Tages, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Die Abtretung von Ansprüchen des Teilnehmers gegen den Veranstalter an Dritte, auch Ehegatten und Verwandte, ist ausgeschlossen.

§ 14 Schlussbestimmungen und Gerichtsstand

1. Mehrere Teilnehmer haften als Gesamtschuldner. Sie erteilen sich wechselseitig Vollmacht zur Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen im Rahmen des mit dem Veranstalter bestehenden Vertragsverhältnisses. 2. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung oder einen Verzicht auf die Anwendung dieser Schriftformbestimmung. 3. Für das Vertragsverhältnis gilt unter Ausschluss des CISG ausschließlich deutsches Recht. 4. Der Teilnehmer kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. 5. Für Klagen des Veranstalters gegen den Teilnehmern ist der Wohnsitz des Teilnehmern maßgebend. Für Klagen gegen Teilnehmer bzw. Vertragspartner eines Reisevertrags, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters vereinbart. 6. Im Fall der Unwirksamkeit einzelner Regelungen in diesem Vertrag bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, in diesem Fall eine wirksame Regelung zu treffen, die dem
Vertragszweck und dem wirtschaftlich angestrebten Ergebnis am nächsten kommt.


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